Taxitarif 

Höhere Personalkosten und steigende Energiepreise machen das Taxifahren im Landkreis Lörrach teurer. Es ist die erste Tariferhöhung seit sieben Jahren. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde vom zuständigen Fachbereich Verkehr des Landratsamts erlassen. Die Tariferhöhungen treten zum 1. August 2022 in Kraft.

Demnach steigt der Grundpreis einschließlich der ersten Fortschalteeinheit von 4,00 Euro auf 5,00 Euro. Die Tarifstufen sind weiterhin aufgeteilt in einen Tagestarif (Werktags 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) sowie einen Nachttarif (Werktags 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr). Der Nachttarif ist auch gleichzeitig der (ganztägige) Sonn- und Feiertagstarif.

Die Wartezeit für Anhalten, verkehrsbedingten Fahrtunterbrechungen oder verkehrsbedingten Langsamfahrten unterhalb der Umschaltgeschwindigkeit steigt von 32,00 Euro auf 38,00 Euro
Der Anfahrtszuschlag für Fahrten, bei denen der Bestellort (Einstieg) und der Zielort (Ausstieg) außerhalb der Betriebssitzgemeinde des Unternehmers liegen, bleibt weiterhin bei 10,00 Euro.


Taxitarif

Tagestarife - Werktags 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr:

Tarifstufe I – 3,20 €/km

Kilometerpreis bis 5 km gefahrene Strecke

Tarifstufe II – 2,80 €/km

Kilometerpreis ab 5 km gefahrene Strecke



Nachttarife - Werktags 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertagstarife:

Tarifstufe III – 3,60 €/km

Kilometerpreis bis 5 km gefahrene Strecke

Tarifstufe IV – 3,20 €/km

Kilometerpreis ab 5 km gefahrene Strecke


Die Wartezeit für Anhalten, verkehrsbedingten Fahrtunterbrechungen oder verkehrsbedingten Langsamfahrten unterhalb der Umschaltgeschwindigkeit steigt von 32,00 Euro auf 38,00 Euro
Der Anfahrtszuschlag für Fahrten, bei denen der Bestellort (Einstieg) und der Zielort (Ausstieg) außerhalb der Betriebssitzgemeinde des Unternehmers liegen, bleibt weiterhin bei 10,00 Euro.

 

 Die Rechtsverordnung im Wortlaut: https://www.loerrach-landkreis.de/de/Service-Verwaltung/Fachbereiche/Verkehr/Aktuelles/Aktuell?  view=publish&item=article&id=5726